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Kostenträger – welche gesetzliche Kasse zahlt Osteopathie?

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse

Die Behandlungen in unserem Zentrum ist bei über 100 gesetzlichen Krankenkassen, darunter u.a. Techniker Krankenkasse, HEK, BKK securvita und vielen mehr, anteilig erstattungsfähig. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme. Meist wird von der Kasse eine Empfehlung oder ein Rezept vorab vom Arzt verlangt. Sie bezahlen zunächst die Behandlung selbst und reichen dann die Rechnung zusammen mit dem Rezept zur anteiligen Erstattung bei Ihrer Kasse ein. Die Bezuschussung ist sehr unterschiedlich. Je nach Kasse lieg sie zwischen 30 und 60 Euro pro Behandlung. In der Regel werden 3-10 Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst. Hier eine Auflistung der aktuellen Krankenkassen und ihrer Leistungen für Osteopathie.

Eine Auslistung der Krankenkassen finden Sie hier:

www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Kostenübernahme von Osteopathie

Was bedeutet GesundheitsTicket?

Das „GesundheitsTicket“ ist ein deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsvorsorge. Demzufolge können alle Arbeitnehmer-/innen außerhalb ihrer Arbeitszeit bundesweit Gesundheitsmaßnahmen, u.a. auch Osteopathie-Behandlungen in Anspruch nehmen und bezahlen. Jede-/r Mitarbeiter-/in eines am System teilnehmenden Unternehmens kann über eine Suchfunktion auf der Internetseite vom GesundheitsTicket selbst einen Gesundheitsanbieter wählen und mit seinem GesundheitsTicket bezahlen.

Das Betriebliche „GesundheitsTicket“ ist deutschlandweit für jede Unternehmensgröße und Branche einsetzbar. Es basiert auf der Steuerförderung für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen nach § 3 Nr. 4 EStG, wonach Unternehmen für die Gesundheitsvorsorge bis 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter-/in sozialabgaben- und lohnsteuerfrei verwenden dürfen.

Weitere Informationen unter
www.betriebliches-gesundheitsticket.de.

Wie ist die Abwicklung?

Nach erhaltener Leistung wird das „GesundheitsTicket“ in Verbindung mit dem Personalausweis zur Bezahlung vorgelegt und der Leistungsschein zur Bestätigung der erhaltenen Leistung unterzeichnet. Dieser Leistungsschein verbleibt beim Gesundheitsdienstleister. Auf Wunsch kann eine Kopie erstellt werden

www.gesundheitsticket.de/my/p/data